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Antrag auf Ausnahmegenehmigung gesperrte Straßen


Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung verschiedener Bauarbeiten oder aus anderen wichtigen Gründen kann es notwendig werden, Straßen zu befahren, die für bestimmte Verkehrsarten eigentlich gesperrt sind. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden.

Es muss ein triftiger Grund für die Genehmigung einer Ausnahme vorliegen.

40,00 € pro Fahrzeug und Genehmigung.