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Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (Orangener Ausweis)


Leistungsbeschreibung

Dieser Parkausweis wird für schwerbehinderte Menschen ausgestellt, die die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis nicht erfüllen. Es sind aber trotzdem Voraussetzungen gegeben.

Mit diesem Parkausweis dürfen Sie nicht auf den Behindertenparkplätzen parken. Sie haben aber folgende Erleichterungen:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen
  • Parken außerhalb markierter Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen

  • eine Kopie Ihres gültigenSchwerbehindertenausweisesoder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild