Parkerleichterung schwerbehinderte Menschen (Blauer Ausweis)
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Parkerleichterung schwerbehinderte Menschen (Blauer Ausweis)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Dieser Parkausweis wird für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde ausgestellt. Mit diesem Parkausweis dürfen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten auf einem Behindertenparkplatz parken (Parkplätze mit einem Rollstuhlfahrersymbol). Zudem erhalten Sie mit diesem Parkausweis folgende Erleichterungen:
- bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
- unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
- Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen
- Parken außerhalb markierter Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweisesoder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild