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Parkerleichterung schwerbehinderte Menschen (Blauer Ausweis)


Leistungsbeschreibung

Dieser Parkausweis wird für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde ausgestellt. Mit diesem Parkausweis dürfen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten auf einem Behindertenparkplatz parken (Parkplätze mit einem Rollstuhlfahrersymbol). Zudem erhalten Sie mit diesem Parkausweis folgende Erleichterungen:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen
  • Parken außerhalb markierter Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweisesoder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild