Parkerleichterung schwerbehinderte Menschen (Blauer Ausweis)
Parkerleichterung schwerbehinderte Menschen (Blauer Ausweis)
Leistungsbeschreibung
Dieser Parkausweis wird für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde ausgestellt. Mit diesem Parkausweis dürfen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten auf einem Behindertenparkplatz parken (Parkplätze mit einem Rollstuhlfahrersymbol). Zudem erhalten Sie mit diesem Parkausweis folgende Erleichterungen:
- bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
- unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
- Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen
- Parken außerhalb markierter Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweisesoder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild