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Wahlschein, Beantragung


Leistungsbeschreibung

Inklusives Wählen gehen

Bürger wählen die Politiker aus.
Dazu gibt es Wahlen.
Bei Wahlen kreuzen Bürger an, welche Politiker sie haben wollen.
Man sagt: „Sie geben ihre Stimme ab.“
Durch Wahlen können die Menschen mitbestimmen.
Der Landtag in Niedersachsen hat entschieden:
Es dürfen auch Menschen wählen, die einen Betreuer oder eine Betreuerin haben.
Es dürfen Menschen wählen, die in einem besonderen Krankenhaus wohnen.
Das schwierige Wort dafür ist Psychiatrie.

Bürgermeister und Landräte wählen!

Bürgermeister sind die Chefs in einer Stadt.
Landräte sind die Chefs in einem Landkreis.
Wer die meisten Stimmen bekommt, hat gewonnen.
Wer gewinnt, wird Bürgermeister oder Landrat.
Das gilt aber nicht für alle Wahlen:

So können Sie wählen:
Wer mitmachen darf, bekommt einen Brief.
Der Brief hat einen Namen: das ist die Wahl-Benachrichtigung.
Wenn kein Brief kommt, kann man fragen.
Man geht zum Rathaus oder Kreishaus und fragt.
Oder man fragt seine Betreuer.
In dem Brief steht, wo man zum Wählen hingehen muss.
Man nimmt den Brief mit.
Man kann auch den Ausweis mitnehmen.
Es gibt dort Leute, die einem alles erklären.
Gewählt werden Bürgermeister und Landräte.
Man bekommt einen Zettel mit einer Liste:
Auf der Liste stehen Namen.
Namen von den Leuten, die Bürgermeister werden wollen.
Namen von Leuten, die Landrat werden wollen.
Das ist der Wahlzettel.
Man macht ein Kreuz bei der Person, die man gut findet.
Dann wirft man den Wahlzettel in einen Kasten.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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