BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Antrag auf Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen - Übermäßige Straßenbenutzung


Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Anzeigefrist: 4 WOCHE
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal