Sondernutzung


Leistungsbeschreibung


Die Benutzung öffentlichen Verkehrsraums über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die der Erlaubnis des jeweiligen Straßenbaulastträgers bedarf.

Beispiele für Sondernutzung:

Werbeaufsteller, Werbeflags oder Warenauslagen
Außengastronomie
Mobile Infostände
Verteilung von Handzetteln, Flyern
Anbringung von Plakaten
Aufstellung von Baumaterial, Containern o.ä.

Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Sondernutzung dazu dient, Aktivitäten zu verfolgen oder zu unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Der Erlaubnisnehmer hat bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße keinen Ersatzanspruch gegen den Träger der Straßenbaulast.

Mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten können Sie bei der Stadt Bad Harzburg eine entsprechende Sondernutzung beantragen.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Ausstellung einer Sondernutzungserlaubnis fallen Kosten an. Diese entnehmen Sie bitte der beigefügten Sondernutzungsgebührensatzung.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist mindestens 14 Tage vor der Inanspruchnahme zu stellen.

Rechtsgrundlage


§§ 14 ff. Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Rosenberg